Bei einem internen Datenschutzbeauftragten (DSB) übergibt der Geschäftsführer einem Angestellten des Unternehmens die Aufgabe des DSB.

Hierfür muss der Mitarbeiter alle notwendigen Anforderungen an einen DSB erfüllen.

Nach der Benennung zum internen DSB steht der Mitarbeiter unter Kündigungsschutz und hat Rechte auf weitere Ansprüche (wie z. B. eine eigene Ausstattung oder Fortbildungen)

Ferner gibt es auch die Möglichkeit, einen externen Dienstleister als DSB des Unternehmens zu bestellen. Im Gegensatz zum internen DSB ist der externe DSB ein zertifizierter Experte, der Ihrem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung steht. Die weitreichende Kompetenz eines externen und erfahrenen betrieblichen DSB garantiert dabei den besten Schutz für Ihr Unternehmen. Bei transparenter Kostenstruktur, vertraglich festgelegten Preisen sowie einer variablen Vertragslaufzeit kümmert sich der externe DSB effizient um die Belange Ihres Unternehmens und schützt Sie somit vor hohen Bußgeldern und Sanktionen.

Ein interner DSB ist häufig die konstenintensivere Variante, da anfallende Weiterbildungs- und Lohnnebenkosten für den Mitarbeiter anfallen. Hinzu kommt, dass er sich nicht zu hundert Prozent um den Datenschutz des Unternehmens kümmert, da sich ein interner Beauftragter auch noch mit den ihm eigentlich zugedachten Aufgaben im Betrieb beschäftigen muss, sodass er durchschnittlich nur fünfundzwanzig Prozent seiner Arbeitszeit für den Datenschutz aufwenden kann.