Datenschutz Bestandsaufnahme

Die seit dem 25. Mai 2018 anwendbare EU-DSGVO erfordert von Unternehmen einen strukturierten und systematischen Umgang mit dem Thema Datenschutz. Um die komplexen Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung korrekt und gesetzeskonform umsetzen zu können, ist eine initiale Datenschutz Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes unerlässlich.

Datenschutz Bestandsaufnahme als Grundlage gelungener Datenschutzkonformität

Die Datenschutz Bestandsaufnahme schafft dabei einen klaren Überblick über die aktuelle Datenschutzsituation Ihres Unternehmens. Dabei verdeutlicht eine Bestandsaufnahme einerseits, inwiefern Vorgaben und Richtlinien bereits erfüllt sind, und deckt andererseits vorhandenen Nachholbedarf auf, den es vom jeweiligen Betrieb aufzuholen gilt.

Erfassung der Unternehmensdaten durch ein Datenschutz-Audit

Am Anfang der initialen Datenschutz Bestandsaufnahme durch Datenschutzexperte steht zunächst die Erfassung der Basisinformationen des Unternehmens. Hierbei liegt der Fokus maßgeblich auf Unternehmensdaten, Kernprozessen und -strukturen des Betriebs sowie der groben IT-Struktur.

Um überprüfen zu können, inwiefern durch die EU-DSGVO bestehende Datenschutzrichtlinien und -vorgaben von Ihrem Unternehmen bereits erfüllt werden, erfasst Ihr externer Datenschutzbeauftragter von DSGVOEU in einem weiteren Schritt die bestehenden Datenschutzaktivitäten mithilfe eines Audits. Relevant für die Dokumentation sind dabei alle Prozesse in Unternehmensbereichen, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Das übergeordnete Ziel dieses speziellen Audits besteht darin, anhand einer Bestandsaufnahme die vorhandenen Probleme und mögliche Risiken im betrieblichen Datenschutz aufzudecken, um diese anschließend beseitigen zu können.