Beschäftigtendatenschutz
Beim Datenschutz in Unternehmen denken viele Menschen an Vertrieb oder Service, weil dort mit Kundendaten gearbeitet wird. Doch es gibt noch ganz andere Felder, in denen personenbezogene Daten gesammelt werden und es somit erforderlich ist, die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Dies trifft ganz besonders für die Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten zu, an der aufgrund organisatorischer Hintergründe kein Weg vorbeiführt. Das Rahmenwerk, welches hierbei zu beachten ist, definiert der Arbeitnehmerdatenschutz, der auch häufig als Beschäftigtendatenschutz bezeichnet wird.
Was ist Beschäftigtendatenschutz?
Zwischen dem Unternehmen sowie jedem einzelnen Mitarbeiter besteht eine feste Beziehung, nämlich das Arbeitsverhältnis. Der Mitarbeiterdatenschutz regelt die Details, die in Bezug auf dieses Verhältnis aus rechtlicher Sicht von Bedeutung sind.
Insgesamt ist der Datenschutz für Arbeitnehmer ein sehr komplexes Thema, was der großen Bandbreite an Bereichen, in denen Daten über Mitarbeiter erhoben werden, geschuldet ist. In vielen Bereichen führt an der Erhebung oder Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kein Weg vorbei, weil sie beispielsweise aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Zudem gibt es viele Unternehmen, die in bestimmten Feldern ganz bewusst ergänzende Daten erheben, obwohl dies für das alltägliche Geschäftsgebaren nicht erforderlich wären.
Der Beschäftigtendatenschutz verkörpert ein Rahmenwerk, das Grenzen definiert und somit festlegt, wo und in welchem Umfang der Arbeitgeber zur Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten berechtigt ist. All dies geschieht zum Schutz des Arbeitnehmers, weil er im Arbeitsverhältnis die schwächere Position einnimmt.